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Neue Gesetzgebung bei der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Am 14. September 2016 hat die Bundesregierung den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen. Nach diesem Gesetzesentwurf sollen Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, ihre nicht genutzten Verluste weiterhin steuerlich geltend machen können.

Nach bisheriger Gesetzeslage gehen Verluste teilweise oder sogar vollständig unter, wenn mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Körperschaft auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden (sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb). Laut der Neuregelung tritt ein solcher schädlicher Beteiligungserwerb nun nicht mehr ein, sofern derselbe Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortgeführt wird. Auf diesem Wege sollen die Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für junge Unternehmen verbessert werden.

Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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