Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.
Neu ab 2025: EU-weite Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung wurde nun ab 2025 auf Mitgliedstaaten der EU ausgeweitet. Unternehmer, die sich beim deutschen Finanzamt als Kleinunternehmer registrieren lassen, haben die Möglichkeit, auch in anderen EU-Ländern von der Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für Kleinunternehmer zu profitieren, ohne sich dort steuerlich registrieren zu müssen. Die neue EU-Kleinunternehmerregelung bietet eine Erleichterung für kleine Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, einerseits den administrativen Aufwand zu reduzieren und andererseits von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Antrag beim BZSt
Unternehmer, die an der EU-Kleinunternehmerregelung teilnehmen möchten, müssen ihre Teilnahme am Meldeverfahren elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
Voraussetzung
Der im Gemeinschaftsgebiet erzielte Gesamtumsatz darf sowohl
- im vorangegangenen als auch im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschritten haben.
Zusätzlich muss eine gültige Kleinunternehmer-Identifikationsnummer vorliegen, die vom Ansässigkeitsstaat erteilt wird. Der Unternehmer darf in keinen weiteren Mitgliedsstaat zur Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer registriert sein.
Meldeverfahren
Möchten Sie als Kleinunternehmer die Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet an einen neuen besonderen Meldeverfahren teilzunehmen. Es werden regelmäßig die grenzüberschreitenden Umsätze gemeldet. Erforderlich dafür ist die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt wird.
Falls Sie noch Fragen rund um die EU-Kleinunternehmerregelung haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir unterstützen Sie beim Meldeverfahren oder der Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern.