Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Teilung eines Nachlasses, soweit dabei Grundstücke auf Nichterben übertragen werden

Verstirbt ein Miterbe bevor die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft vollzogen ist, sind dessen Erben (Erbeserben) unmittelbar an beiden Erbengemeinschaften beteiligt. Im vorliegenden Fall übertrugen die Erbeserben ihre Anteile grunderwerbssteuerfrei an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), hier GbR I. Anschließend erfolgte eine Grundstücksübertragung durch die Erbengemeinschaft an eine von dem Erben und den Erbeserben gebildete weitere GbR, hier GbR II.

Das Finanzgericht Hamburg entschied in seinem Urteil (Aktenzeichen 3 K 213/15) vom 15. April 2016, dass bei einer anschließenden Teilung der Erbengemeinschaft, bei der ein Grundstück von der Erbengemeinschaft auf die GbR II übertragen wird, diese Grundstücksübertragung nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist, soweit die Erbeserben an der GBR II beteiligt sind. Maßgebend für diese Entscheidung ist, dass es hierdurch zu einem steuerbaren Wechsel des Rechtsträgers (Grundstückseigentümer) gekommen ist, da eine Erbengemeinschaft ein selbstständiger Rechtsträger (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Februar 2014 – Aktenzeichen II R 46/12) und deshalb auch dann nicht mit einer GbR identisch ist, wenn sie jeweils aus denselben Personen, mit denselben Anteilen besteht.

KARRIERE
Scroll down Scroll down