Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.
ESG Insights Juli 2025
Überblick - letzte Entwicklungen zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive):
Die EU verschiebt die umfassende Umsetzung der CSRD-Berichtsregeln um zwei Jahre (ab Berichtsjahr 2027/28) – mit Fokus auf Großunternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Der Geltungsbereich wird deutlich reduziert, sektorspezifische Standards und strengere Prüfanforderungen entfallen. Ziel ist es, Administrationskosten einzusparen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Kritiker warnen jedoch vor einem Verlust an Transparenz und Nachhaltigkeitsdaten.
Schlaglicht – CSRD-Vereinfachungen Juni 2025:
Der EFRAG*-Vorschlag für die Detailausprägungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) listet mehrere „Hebel“ der Vereinfachung auf und spricht von einem Ziel der Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte von 50+% (laut EFRAG).
Dies sind u.a.:
- Höhere Schwellenwerte Berichtspflicht
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Neuer Mindestrahmen: nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und Umsatzerlösen > 450 Mio. € (aktueller Vorschlag EU-Rat) sollen berichten müssen. Die finale Festlegung der Schwellenwerte bleibt abzuwarten.
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- Vereinfachungen bei der Wesentlichkeitsanalyse
- Beschränkung Sorgfaltspflichten und potentielle IROs auf direkte „Tier 1“-Umgebung
- Schärfung des „top-down approachs” zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen
- Form und Strukturanpassungen CSRD-Bericht
- „Execute summary“ zu Beginn des CSRD-Berichts
- Sektions- und Anhänge gem. Informationstiefe
- EU-Taxonomie Angaben als Anhang erlaubt
- Auflösung von Fragmentierung und Wiederholung von Informationen
- Erlassung neuer Rechtsakt zur EU-Taxonomie
- Einführung von 10%-Wesentlichkeitsgrundsatz (pro KPI – Umsatz, CapEx, OpEx)
- Änderung der Meldebögen (insb. für Nichtfinanzunternehmen auf einen Meldebogen)
- Änderungen von Detailkriterien zur Taxonomiebewertung
Schlaglicht – „Lieferkettenrichtlinie“ (CSDDD)
- Erhöhung der Schwellenwerte für Erstanwender der Berichtspflicht auf: 5.000 Mitarbeitende und Umsatzerlösen 1,5 Mrd. € (zuvor: 1.000 Mitarbeitende und Umsatzerlöse 450 Mio. €)
- Risiko-basierter Ansatz (für menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltsprüfung)
- Identifizierung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen (eigener Tätigkeiten, Tochtergesellschaften und direkte („tier 1“) Geschäftspartner)
- Regelung wie Information von Unternehmen <1.000 Mitarbeitenden angefordert werden kann
- Regelmäßigkeit der Auseinandersetzung (mind. jedes 5te Jahr, Finanzunternehmen periodisch)
- Dokumentationsanforderungen
- Spezifizierung zu Übergangsplänen (für die Eindämmung des Klimawandels): Vereinheitlichung mit CSRD; Konkretisierung der (geplanten und durchgeführten) Maßnahmen
- Verlegung Anwendungszeitpunkt auf 26. Juli 2029
Wie geht es weiter
- Das Feedback zu den ESRS-Vereinfachungen („amended ESRS“) bis Ende September
- Mit einem finalen Bericht zu den ESRS-Vereinfachungen könnte bis Ende Dezember gerechnet werden (laut EFRAG)
- Der neue Taxonomie Rechtsakt soll für das aktuelle Geschäftsjahr 2025 gelten und steht vor der Veröffentlichung (es besteht jedoch ein Wahlrecht, diese erst später anzuwenden)
- Nationale Umsetzung CSRD offen: die aktuelle Bundesregierung hat nun (Juli 2025) auch einen Referentenentwurf (RefE) veröffentlicht (zuvor: letzter RefE März 2024, dann Regierungsentwurf Juli 2024)
Möglichkeiten für Sie
- Unseres Erachtens bleibt die (strategische) Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung – insb. für kleinere und mittlere Unternehmen – erhalten
- Bereiten Sie sich auf die standardisierte ESG-Berichterstattung vor
- Seien Sie auf Anfragen Dritter (Geschäftspartner, Investoren, etc.) und aus Ihrer Wertschöpfungskette vorbereitet
- Nutzen Sie unseren Service ESRS-VSME „Pole position“
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen zu obigen oder verwandten Themen.
Zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
* European Financial Reporting Advisory Group: betraut mit der technischen Beratung der Europäischen Kommission für die europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsnormen.