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Besteuerung von Gewinnen inländischer Kapitalgesellschaften aus der Veräußerung von Streubesitzanteilen
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (kurz: Jahressteuergesetz 2015) steht es – nach einer Bundesratsinitiative - derzeit wieder zur Diskussion, Gewinne inländischer Kapitalgesellschaften aus der Veräußerung sog. Streubesitzbeteiligungen (d. h. Beteiligungen von weniger als 10 %) in voller Höhe der Besteuerung zu unterwerfen.
Nachdem mit Wirkung ab 28. Februar 2013 die Steuerpflicht für Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus Streubesitzbeteiligungen eingeführt wurde, im Rahmen des damaligen Gesetzgebungsverfahrens aber von der Besteuerung entsprechender Veräußerungsgewinne abgesehen wurde (vgl. die GKK PARTNERS Information vom 27. Februar 2013 und vom 6. März 2013), möchte das Land Hessen diese „Asymmetrie“ jetzt beseitigt wissen.
Für den Fall, dass die Bundesratsinitiative Erfolg haben sollte, hätte dies für viele Start-ups und auch die Venture-Capital-Branche eklatante Auswirkungen: Denn gerade hier erzielen Gründer und Investoren ihre Gewinne üblicherweise nicht aus Dividenden, sondern über Veräußerungsgewinne im Zuge des Exits aus der jeweiligen Kapitalgesellschaft.
Deshalb unser Hinweis: Bitte behalten Sie bei Ihren Dispositionen diese mögliche Gesetzesänderung im Blick.