Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Informationen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise oder insgesamt überholt sein können (Haftungsausschluss Link). Sollten Sie eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Sachlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Zusammenarbeit zur Verfügung.
Beantragung der Lohnsteuerfreibeträge 2013
Bis 2010 wurde Arbeitnehmern jeweils im Herbst eines Jahres die Lohnsteuerkarte des Folgejahres postalisch zugesandt; diese enthielten die für den Lohnsteuerabzug des Folgejahres relevanten Daten. Freibeträge waren jedes Jahr neu einzutragen.
Für die Jahre 2011 und 2012 gab es eine Übergangsregelung: im Hinblick auf die geplante, jedoch mehrfach verschobene Einführung des elektronischen Verfahrens wurde auf die Ausgabe von Lohnsteuerkarten verzichtet; die im Jahr 2010 auf der letzten Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge galten ausnahmsweise ohne Antrag weiter.
Diese Ausnahmeregelung entfällt nun ab dem am 01.01.2013 mit dem Startschuss für die elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitgeber können von da elektronisch die "Elektronischen Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM)" für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abrufen. Anträge auf Berücksichtigung eines Freibetrags für den Lohnsteuerabzug 2013 (beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte) können ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.